Vom feinen Mitarbeiter-Apéro aus der ★★★delicatessa über personalisierte Geschenke bis hin zu CadeauCards: Als House of Gifts ist Globus Ihre erste Anlaufstelle für Geschenke, die ankommen. Unsere Expertinnen und Experten freuen sich darauf, für Sie das Passende zu finden.
Für eine persönliche Beratung kontaktieren Sie gleich unsere Expertinnen und Experten:
Event bei Globus
ZÜRICH BAHNHOFSTRASSE Clà Frei +41 504 96 96 events.zuerich@globus.ch
ZÜRICH BELLEVUE Dorentina Marjakaj +41 44 504 80 56 dorentina.marjakaj@globus.ch
GLATTZENTRUM Mara Teixeira +41 44 504 89 58 mara.teixeira@globus.ch
BERN Meera Tharmalingam +41 31 511 67 32 meera.tharmalingam@globus.ch
BASEL Merret Romy Zapana +41 61 511 13 02 geschenkservice.basel@globus.ch
ST. GALLEN Andreas Baumann +41 71 511 64 61 andreas.baumann@globus.ch
LUZERN Aline Dainese +41 41 510 89 34 geschenkservice.luzern@globus.ch
GENÈVE Nadine Krause +41 22 510 40 57 nadine.krause@globus.ch
LAUSANNE Tara Kazanciyan +41 21 510 60 62 servicecadeaux.lausanne@globus.ch
Globus Geschenke
ZÜRICH BAHNHOFSTRASSE Geschenkservice +41 44 504 83 20 delicatessaservice.zuerich@globus.ch
ZÜRICH BELLEVUE Geschenkservice +41 44 504 88 05 kundendienst.bellevue@globus.ch
GLATTZENTRUM Geschenkservice +41 44 504 92 43 geschenkservice.glatt@globus.ch
BERN Geschenkservice +41 31 511 64 11 kundendienst.bern@globus.ch
BASEL Geschenkservice +41 61 511 13 02 geschenkservice.basel@globus.ch
ST. GALLEN Geschenkservice +41 71 511 64 03 info.stgallen@globus.ch
LUZERN Geschenkservice +41 41 510 90 41 geschenkservice.luzern@globus.ch
GENÈVE Service Cadeaux +41 22 510 38 43 servicecadeaux.geneve@globus.ch
LAUSANNE Service Cadeaux +41 21 510 60 50 servicecadeaux.lausanne@globus.ch
Cadeau Card – nach persönlichem Geschmack
Die perfekte Geschenkidee für Ihre Mitarbeitenden und Partner: Die Globus Cadeau Card. Zum Erfüllen kleiner feiner Wünsche wie auch grosser Träume lässt sich die Geschenkkarte mit einem frei wählbaren Betrag von CHF 20.– bis CHF 2000.– aufladen. Schönes schenken war noch nie so einfach.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
ZÜRICH BAHNHOFSTRASSE Geschenkservice +41 44 504 83 20 delicatessaservice.zuerich@globus.ch
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LUZERN Geschenkservice +41 41 510 90 41 geschenkservice.luzern@globus.ch
GENÈVE Service Cadeaux +41 22 510 38 43 servicecadeaux.geneve@globus.ch
LAUSANNE Service Cadeaux +41 21 510 60 50 servicecadeaux.lausanne@globus.ch
Pluscard für Firmen
* Ausgenommen von der Bonusregelung sind unabhängige Partnerunternehmen sowie der Kauf von Cadeau Cards und Dienstleistungen.
Sie erhalten pro CHF 500.– Einkaufssumme bei Bezahlung mit der Pluscard einen Einkaufsgutschein über CHF 10.– zugestellt.
Sie profitieren von 1% Rückvergütung des Wertes Ihrer Reisebuchung in Form einer Globus Cadeau Card.
Als Willkommens-Geschenk erhalten Sie einen 10%-Gutschein fürs Einkaufen mit Ihrer Pluscard – einen ganzen Tag lang. Einlösbar bei Globus.
Sie bezahlen Ihre Einkäufe bequem per Monatsrechnung. Auch Teilzahlungen sind möglich.
Mit der Pluscard kaufen Sie einfach und sicher per Monatsrechnung im Globus Online-Shop ein.
Mit Ihrer Monatsrechnung erhalten Sie zwölfmal pro Jahr Ihr persönliches Mini-Magazin voller Inspirationen und mit Vorteilsangeboten.
Verpassen Sie keinen Stammkunden-Event, Sie erhalten dazu Ihre persönliche Einladung. Auch bei Spezial-Events verschaffen wir Ihnen zu günstigen Konditionen Zugang.
Mittels persönlichen Log-ins erhalten Sie online jederzeit und überall Zugang zu Ihren Kassenbelegen, Monatsrechnungen und Bonusabrechnungen.
Ihre Pluscard ist kostenlos und gebührenfrei.
AGBs für Firmen
Magazine zum Globus AG («Herausgeberin») stellt Ihnen kostenlos (keine Jahresgebühr) eine Globus Pluscard («Pluscard») zur Verfügung, um Ihnen den bargeldlosen Einkauf in ihren Geschäften zu ermöglichen. Der vorliegende Kartenvertrag wird je zwischen Ihnen und der Magazine zum Globus abgeschlossen. Es werden die nachfolgenden Vereinbarungen getroffen:
Jeder Globus Kunde mit einer Globus Pluscard tritt automatisch und kostenlos als Mitglied dem Verein SAVOIR VIVRE Club bei. Der SAVOIR VIVRE Club bezweckt die Förderung und Unterstützung gemeinnütziger und wohltätiger Bestrebungen, insbesondere in den Bereichen Fashion, Living, Food und Beauty, aber auch auf sozialem Gebiet.
Für im gleichen Unternehmen tätige Personen können Sie zusätzliche Karten mit Ihrer persönlichen Pluscard-Nummer bestellen. Als Hauptkarteninhaber bzw. -inhaberin haften Sie unbeschränkt auch für alle Verpflichtungen, die aus der Verwendung der Zusatzkarte entstehen. Sie sind verpflichtet, für die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbestimmungen durch den Zusatzkarteninhaber bzw. die -inhaberin zu sorgen.
Die Karte berechtigt Sie, bei den am Globus Pluscard-System angeschlossenen Akzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen. Die Kartentransaktionen und die daraus entstehenden Forderungen gelten als von Ihnen genehmigt: a) mit Unterzeichnung des Verkaufsbeleges durch Sie oder b) ohne Verwendung der Karte durch Angabe von Namen, Kartennummer und ggf. Verfalldatum (z. B. bei Distanzgeschäften wie Telefon-, Korrespondenz- und Internetkäufen).
Die Höchstgrenze des Kreditbetrags bei der Pluscard mit Zahlfunktion beträgt CHF 10‘000.- (inkl. allfälliger Zusatzkarten). Ihre individuelle Kreditlimite wird Ihnen nach erfolgreicher Kreditfähigkeitsprüfung mit der Zusendung der Vertragskopie schriftlich mitgeteilt. Eine allfällige Anpassung der Kreditlimite (aufgrund veränderter finanzieller Verhältnisse) durch die Herausgeberin ist jederzeit möglich und wird Ihnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt. Ohne Ihren schriftlichen Gegenbericht innert 10 Tagen gilt die mitgeteilte Limite als von Ihnen anerkannt. Eine kurzfristige Überschreitung dieser Limite ist möglich, wenn der ausstehende Betrag nach Erhalt der nächsten Abrechnung wieder entsprechend reduziert wird. Sie sind verpflichtet, die Pluscard nur so weit zu verwenden, als Sie zur fristgerechten Bezahlung der ausstehenden Beträge in der Lage sind.
Die monatliche (Sammel-)Abrechnung der Magazine zum Globus AG enthält die Forderungen für die getätigten Bezüge von Waren und Dienstleistungen bei allen vertraglich mit Ihnen verbundenen Herausgeberinnen. Durch die monatliche Abrechnung entsteht keine neue Forderung (keine novierende Wirkung). Abrechnungen, die nicht innert 4 Wochen ab Ausstellungsdatum beanstandet werden, gelten als von Ihnen anerkannt.
Sie verpflichten sich zur Bezahlung sämtlicher aus Kartentransaktionen resultierenden Forderungen zzgl. allfälliger Zinsen und Gebühren. Letztere sind der Gebührentabelle zu entnehmen und können von der Herausgeberin jederzeit, insbesondere bei veränderter Kostenstruktur, angepasst werden, was Ihnen in geeigneter Form (z.B. Abrechnung) mitgeteilt werden wird.
Jahresgebühr | CHF 0.– |
Rechnungsgebühr | CHF 0.– |
Schaltereinzahlungsgebühr | CHF 0.– |
Mahngebühr pro Mahnung | CHF 30.– |
Zinssatz | 1,09% pro Monat (entspricht einem Jahreszins von 14%) |
Kartenverlustschutz (freiwillig mit separatem Antrag) | CHF 15.– |
Kartenersatz (entfällt mit Kartenverlustschutz) | CHF 10.– |
Adressnachforschung bei retournierten Rechnungen | CHF 20.– |
Zahlungsnachforschung und Rückweisung LSV-Zahlung | CHF 30.– |
Gewünschte Kopien (Kaufbelege, Rechnungen etc.) | Bis 6 Kopien gratis, ab 7. Kopie CHF 5.– pro Kopie |
Inkasso/Betreibungsspesen | Nach Aufwand |
Die Abrechnungen sind bei Erhalt zur Zahlung fällig. Sie schulden auf sämtlichen Transaktionsbeträgen einen Jahreszins von 14% (1,09% pro Monat) ab Abrechnungsdatum bis zur vollständigen Bezahlung. Die Herausgeberin kann den Jahreszins jederzeit, insbesondere bei einer Anpassung des Höchstzinssatzes gemäss Art. 1 VKKG, ändern. Allfällige Änderungen werden Ihnen in geeigneter Form (z. B. Abrechnung) mitgeteilt. Sie haben die freie Wahl zwischen zwei Zahlungsmöglichkeiten: a) Begleichung des ganzen geschuldeten Betrags bis jeweils Ende des Monats, in welchem die Abrechnung ausgestellt worden ist. In diesem Fall wird Ihnen der Zins für die Transaktionen in diesem Abrechnungsmonat erlassen.
b) Monatliche Zahlung von mindestens 10% des letzten Abrechnungsbetrags (aufgerundet auf CHF 10.–) bis Ende des laufenden Monats. Liegt der Abrechnungsbetrag unter CHF 500.– beträgt die Mindestzahlung CHF 50.–. Teilzahlungen geraten ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlungen nicht wie vereinbart geleistet werden. In diesem Fall schulden Sie nebst Zins auch Mahngebühren gemäss Gebührentabelle sowie Ersatz für sämtliche weiteren Auslagen und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug der überfälligen Forderungen entstehen.
Namens- und/oder Adressänderungen sind innert 14 Tagen dem Globus Service, Lintheschergasse 7, CH - 8001 Zürich, zu melden. Bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse gelten Mitteilungen an die letztbekannte Adresse als gültig zugestellt. Bei Nichtmeldung einer neuen Adresse werden Ihnen die Kosten für eine Adressnachforschung gemäss Gebührentabelle belastet.
Melden Sie einen Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Pluscard unverzüglich telefonisch unter Tel. 031 511 66 00. Ausserhalb der Bürozeiten ist die Meldung bei der Globus Filiale Zürich, Bahnhofstrasse, Tel. 058 578 14 71, zu machen. Für jede Ersatzkarte wird eine Gebühr gemäss separater Gebührentabelle erhoben. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für jede Verwendung Ihrer Pluscard vollumfänglich.
Die Pluscard kann mit einem Verfalldatum versehen sein. Ist dies der Fall, ist diese bis zum Ende des auf der Karte eingeprägten Datums gültig und wird automatisch erneuert. Die neue Pluscard ist sofort nach Erhalt zu unterschreiben, die alte ist sofort zu vernichten. Jede Pluscard ist persönlich, nicht übertragbar und nur mit Ihrer Unterschrift gültig. Die Pluscard bleibt jederzeit Eigentum der Herausgeberin und kann ohne Angabe von Gründen zurückgefordert werden.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Herausgeberin historische und zukünftige Daten zu Ihrer Person (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie Daten zu Ihren Aktivitäten (z. B. Informationen zur Zahlungs- und Bestellhistorie oder mit Bezug auf Besuche unserer Internetseiten) bearbeitet. Die Daten werden zum Zweck der Erbringung der angefragten und Entwicklung besserer Dienstleistungen, zur Bereitstellung und zum Verkauf von Waren, zur Identitäts- und Bonitätsprüfung, zum Risikomanagement, für Marketing und interne Statistiken sowie zu Analysezwecken genutzt. Die Herausgeberin kann die Daten an andere Unternehmen der Migros-Gruppe weiterleiten, welche diese ebenfalls für die hier beschriebenen Zwecke nutzen können. Sie ermächtigen die Herausgeberin, den Kartenvertrag inkl. ausstehendem Betrag bei Kartensperrungen, qualifiziertem Zahlungsrückstand oder missbräuchlicher Kartenverwendung der ZEK zu melden. Die ZEK ist ermächtigt, diese Daten anderen Mitgliedern der ZEK zugänglich zu machen.
Die Herausgeberinnen sind berechtigt, für die Abwicklung sämtlicher Dienstleistungen aus der Vertragsbeziehung ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen. Sie ermächtigen die Herausgeberinnen, diesen Dienstleistern die zur Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben nötigen Daten zur Verfügung zu stellen. Die Dienstleister werden vertraglich zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutzniveaus verpflichtet.
Diese Vereinbarung ist von jeder Partei ohne Angabe von Gründen jederzeit fristlos kündbar. Eine Kündigung des Kartenvertrags zwischen Ihnen und Magazine zum Globus AG hat zur Folge, dass sämtliche offenen Beträge sofort nach Erhalt der Abrechnung zur Zahlung fällig werden. Bei einer Kündigung der Hauptkarte gelten allfällige Zusatzkarten als mitgekündigt. Die Herausgeberin behält sich das Recht vor, die Karten jederzeit ohne Nennung von Gründen zu sperren, einzuziehen oder ihre Einsatzmöglichkeiten einzuschränken.
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht.
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